JaTec e.U unterstützt Sie sehr gerne
bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Behörde,
übernimmt bei Bedarf auch die Behördenkorrespondenz und -vertretung, oder führt
die vorgeschriebenen Überprüfungen durch bei folgenden Themen:
- Anlagengenehmigungen und
-änderungen: Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Anlage
errichten oder eine bereits genehmigte Anlage wesentlich verändern, so ist
ein gewerberechtliches Betriebsanlagengenehmigungsverfahren notwendig.
- Überprüfung nach § 82b
GewO:
Je nach Art der Genehmigungsverfahren ist die Einhaltung der
Genehmigungsbescheide einer Betriebsanlage alle 5 bzw. 6 Jahre durch
geeignete fachkundige Personen zu prüfen. Dies hat auf Veranlassung des
betroffenen Betriebes zu erfolgen.
- Erstellung Bescheidübersicht: Einen Überblick über die
gültigen Bescheide zu besitzen und diesen auch ständig zu pflegen, ist
gerade nach der Reform der Gewerbeordnung mit der Einführung sog.
emissionsneutralen Änderungen von großem Vorteil. Die Übersicht wird dabei
auch so aufbereitet, dass eine Datenübernahme in ein späteres
Bescheidmanagementsystem sehr leicht möglich ist.