Behördenmanagement


JaTec e.U unterstützt Sie sehr gerne bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Behörde, übernimmt bei Bedarf auch die Behördenkorrespondenz und -vertretung, oder führt die vorgeschriebenen Überprüfungen durch bei folgenden Themen:

  • Anlagengenehmigungen und -änderungen: Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten oder eine bereits genehmigte Anlage wesentlich verändern, so ist ein gewerberechtliches Betriebsanlagengenehmigungsverfahren notwendig.
  • Überprüfung nach § 82b GewO:  Je nach Art der Genehmigungsverfahren ist die Einhaltung der Genehmigungsbescheide einer Betriebsanlage alle 5 bzw. 6 Jahre durch geeignete fachkundige Personen zu prüfen. Dies hat auf Veranlassung des betroffenen Betriebes zu erfolgen.
  • Erstellung Bescheidübersicht: Einen Überblick über die gültigen Bescheide zu besitzen und diesen auch ständig zu pflegen, ist gerade nach der Reform der Gewerbeordnung mit der Einführung sog. emissionsneutralen Änderungen von großem Vorteil. Die Übersicht wird dabei auch so aufbereitet, dass eine Datenübernahme in ein späteres Bescheidmanagementsystem sehr leicht möglich ist.